Feststoffmessung
Ab Januar 2013 ist das neue Messverfahren zu Feststoffmessung zugelassen. Ab diesem Zeitpukt sind alle zentralen Feuerstätten für feste Brennstoffe gemäß 1. BImschV wiederkehrend alle 2 Jahre messpflichtig.
Als einer der ersten Schornsteinfegerbetriebe verfüge ich über ein solch hochmodernes Messgerät.